Eine EVG ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümern, Stockwerkeigentümern und/oder Mietern) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Dieser Solarstrom muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Areal produziert werden. Die EVG teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz, aus dem sie zusätzlichen Strom bezieht oder in das sie überschüssigen Solarstrom einspeist.
Dies führt dazu, dass der Areal- oder Gebäudeeigentümer zum Stromversorger seiner Mieter / Endbenutzer wird. Die Gebäudeverwaltung ist somit für das Management und die Abrechnungen innerhalb der EVG verantwortlich. Wichtig: Die Stromtarife, zu denen die Mieter / Endbenutzer den Solarstrom in der EVG beziehen, dürfen den Tarif des öffentlichen Netzes nicht überschreiten.
Die gesetzlichen Grundlagen können hier eingesehen werden.
Der gemeinsame Solarstromverbrauch einer EVG bringt allen Parteien erheblichen Nutzen:
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